Diese Info ist für die Halter von Pferdeanhängern. Im Fall der Fälle haftet der Halter auch beim Verleih.
Bei einem Unfall mit dem Pferdeanhänger haftet nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der des Anhängers. Trotz dieser Haftung kann sich aber der Halter des Anhängers das Geld bei Führer des Zugfahrzeugs wieder zurück holen.
Deshalb gilt: wer auf Nummer sicher gehen will, unbedingt dokumentieren, wer wann den Anhänger ausgeliehen hat.
Es gibt auch eine freiwillige Hängerversicherung, die eine Gefährdungshaftung des § 7 StVG in vollem Unfang umfasst.