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Dienstag, 9. September 2014

Equiden: Identifizierung und Registrierung auf nationaler Ebene seit 2010 geregelt

Nach der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 dürfen Equiden (Pferd, Zebra, Esel und deren Kreuzungen) in der Europäischen Union (EU) nur gehalten werden, wenn sie identifiziert sind. Das System der Identifizierung von Equiden umfasst ein lebenslang gültiges Dokument (Equidenpass), ein elektronisches Kennzeichen, das dem Tier implantiert wird sowie eine Datenbank zur Speicherung von Informationen zum identifizierten Equiden.

Außerdem wurde die Identifizierung von Equiden auf nationaler Ebene in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vom 3. März 2010 geregelt.
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