Samstag, 12. Dezember 2015
Bald wird es winterlich, ist das Pferd ausreichend versichert?
Welche Risiken sind zu beachten?
Für viele Reiter und Reiterinnen ist der Winter eine der reizvollsten Jahreszeiten. Ausritte bei Frost, Schnee und Wintersonne. Was ist zu beachten?
Das Kutsch- und Schlittenrisiko
Viele Pferdehalter nutzen eine gute Schneelage, um das Pferd vor einen Schlitten zu spannen. Hierbei muss beachtet werden, dass bei versicherten Reitpferden dieses Risiko nicht abgedeckt ist! Das Kutsch- und Schlittenrisiko ist gesondert zu versichern, auch wenn es sich um ein einmaliges oder kurzfristiges Risiko handelt. Hierbei haftet nicht die Vorsorgeversicherung nach § 2 AHB, da diese nur langfristige Zusatzrisiken abdeckt.
Wenn der Kunde sein versichertes Reitpferd einmalig vor einen Schlitten spannen möchte, muss er sich vorher um ausreichenden Versicherungsschutz bemühen und den Versicherer informieren. Abhängig vom Vertragsumfang und Dauer des Risikos gewähren Versicherungen gegen geringen Prämienaufschlag, oder sogar beitragsfrei, kurzfristigen Versicherungsschutz. Für den Fall, dass das Pferd längerfristig vor Schlitten oder Kutschen gespannt werden soll, ist die Einstufung als Zugpferd anzumelden.
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