Ich schreibe über Pferdehaltung, Verhalten, Vertrauen und Kommunikation, weil mir das Wohl der Pferde am Herzen liegt. Zu viele Pferde werden missverstanden, obwohl ihr Verhalten oft nachvollziehbare Gründe hat. Mein Anliegen ist es, nicht zu kritisieren, sondern Menschen dabei zu helfen, ihre Pferde besser zu verstehen – damit das Zusammenleben für beide Seiten leichter und fairer wird.
Montag, 19. Mai 2014
Pferdeanhänger - Verleih, ... hätten Sie das gewußt?
Diese Info ist für die Halter von Pferdeanhängern. Im Fall der Fälle haftet der Halter auch beim Verleih.
Bei einem Unfall mit dem Pferdeanhänger haftet nicht nur der Halter des Zugfahrzeugs, sondern auch der des Anhängers. Trotz dieser Haftung kann sich aber der Halter des Anhängers das Geld bei Führer des Zugfahrzeugs wieder zurück holen.
Deshalb gilt: wer auf Nummer sicher gehen will, unbedingt dokumentieren, wer wann den Anhänger ausgeliehen hat.
Es gibt auch eine freiwillige Hängerversicherung, die eine Gefährdungshaftung des § 7 StVG in vollem Unfang umfasst.
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